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Seit dem 1. Mai 2004 sind neben Polen noch neun weitere osteuropäische Staaten Mitglieder der Europäischen Union (EU). Seit dem 1. Mai 2011 sind die von der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Beschränkungen in ausgewählten Branchen der Dienstleistungsfreiheit erloschen. Dies führt dazu, dass Staatsangehörige aus den neuen EU-Beitrittsländern nunmehr uneingeschränkt von Ihren gemeinschaftlichen Freizügigkeitsrechten Gebrauch machen können.

Unsere Lösung für Sie:

Die Diadema Pflege hat sich auf die Vermittlung sog. 24 Stunden Pflege- und Betreuungskräfte im „Eigenen Zuhause“ spezialisiert. Vermittlungsgegenstand zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen ist ein Dienstleistungsvertrag, der zwischen einem in Osteuropa ansässigen Dienstleister und dem Kunden in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen wird.

Die Diadema Pflege GmbH vermittelt den Kontakt zu Unternehmen in Osteuropa, die osteuropäische 24 Stunden Betreuungskräfte für die häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung zur Verfügung stellen. Zwischen diesen Unternehmen und den Interessenten wird folglich ein direkter Dienstleistungsvertrag geschlossen. Bei den osteuropäischen Unternehmen handelt es sich um erfahrene Unternehmen, die die vorab ausgewählten Betreuungskräfte in die Bundesrepublik Deutschland entsenden.

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Füllen Sie den Fragebogen aus und teilen Sie uns Ihre Anforderungen an Ihre Betreuungssituation mit, um ein individuelles sowie bedarfsgerechtes Angebot zu erhalten. Wir melden uns dann schnellstmöglich mit unverbindlichen Personalvorschlägen für Ihre Bedürfnisse.

Warum Sie uns vertrauen können

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100% Legal

Mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite. Mit über 4000 Vermittlungen und Zahlreichen Zollprüfungen wissen wir worüber wir sprechen.

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Krankenversicherung

Alle Betreuungskräfte sind kranken- und unfallversichert. Entweder über die A1 Bescheinigung oder zusätzlich zur A1 Bescheinigung über eine private Krankenversicherung bei der Allianz AG.

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Feste Anstellung

Jede Betreuungskraft ist bei unseren Kooperationspartnern fest angestellt. Wir arbeiten nicht mit Selbständigen (meistens Scheinselbständigkeit).

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Als Dokumentation der Entsendung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 gilt die sogenannte A1-Bescheinigung (ehemals Formular E101). Durch die A1-Bescheinigung erklärt der jeweilige Mitgliedsstaat, dass die nach Deutschland entsandten Pflege- und Betreuungskräfte für den Zeitraum der Entsendung weiterhin dem System der sozialen Sicherheit des jeweiligen Heimatlandes unterliegen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sowohl Sie als Interessent, als auch die vermittelnden Unternehmen für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen zuständig sind und verpflichtet, diese ausnahmslos umzusetzen. Interessenten sollten sich im Einzelfall die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen seitens des Unternehmens nachweisen lassen.

Da die Diadema Pflege GmbH ausschließlich vermittelnd tätig ist und selbst keine eigenen Pflege- oder Betreuungskräfte beschäftigt, scheidet eine Haftung für die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und entsprechende Überprüfung aus. Desweiteren trägt die Diadema Pflege GmbH keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung seitens des vermittelten Unternehmens und schließt auch diesbezüglich eine Haftung aus.

An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nicht alle im Internet angepriesenen Lösungen zur Durchführung grenzüberschreitender Dienstleistungen rechtlich unbedenklich sind. Vor allem die Problematik mit der Scheinselbstständigkeit kann zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen führen. Weitergehende Informationen finden Sie hier.
Nähere Informationen zu den Rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen finden Sie unter www.zoll.de oder unter www.arbeitsagentur.de